Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Unser Angebot zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie 

 

Wir begleiten Sie persönlich während Ihrer Ausbildung – Weiterbildung  Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie und beantworten alle Ihre Fragestellungen.

Auch schon im Vorfeld einer Anmeldung geben wir Ihnen kostenlos wichtige Informationen zu den Inhalten und Besonderheiten der Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie.

Sie ereichen uns unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de gern für Sie da.


A) Unterstützung für die erfolgreiche Amtsarztprüfung durch
Live-Online-Coachings in Kleingruppen

Hier geht es um psychiatrisches und psychotherapeutisches Prüfungswissen:


B) Hier geht es um die praktische Qualifikation zur psychotherapeutischen Tätigkeit

Unser Angebot: Weiterbildung in Kurzzeitpsychotherapie  = Basiskurs / Grundkurs / Praxiskurs zur Psychotherapie – Kursleitung Bernhard Tille

Diese Weiterbildung umfasst in der Praxis einsetzbare  Interventionstechniken – speziell für die Kurzzeit-Psychotherapie:

Die  Aus-und Weiterbildungsangebote wird in Modulform in Kleingruppen  durchgeführt – als Liveübertragung in der Online-Kursform über Zoom (Module 1,2,3) sowie als Präsenzkurse (Module 4,5,6,7) in Frankfurt Main, Hügelstr. 67 im Rudolf-Steiner Haus.

Die einzelnen Module beinhalten Interventionstechniken aus:

  1. Gesprächstherapie
  2. Hypnosetherapie
  3. Verhaltenstherapie
  4. NLP-Therapie
  5. Biografischer Therapie
  6. systemischer Therapie
  7. EMDR 

 

Bei Interesse an weiteren Informationen zum Thema Aus- und Weiterbildung HP-Psych. melden Sie sich bitte unter:
Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de.


Was ist wichtig für die Prüfung?

Der Amtsarzt des Wohnsitz-Gesundheitsamtes (1. Wohnsitz) überprüft in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, dass die Anwärterin /der Anwärter auf die Therapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:

  • über ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie und der klinischen Psychologie verfügt
  • ausreichende diagnostische Fähigkeiten besitzt, das einschlägige Krankheitsbild zu erkennen und die Befähigung hat, die
    Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.


Gesetzlich zwingende Vorgaben speziell für den Umfang der Ausbildung / Weiterbildung zur Heilpraktikerin/Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Der Original-Gesetzestext ist unter Durchführungsverordnung HP-Psych. § 8.2 zu finden. 

Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehens-Chance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle.

Weitere Informationen zum Thema HP-Psych.-Prüfung unter:  was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .

Die inhaltliche Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, diese finden Sie unter Prüfungsvoraussetzungen HP-Psych.