Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Unser Angebot zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie 

 

Wir begleiten Sie persönlich während Ihrer Ausbildung – Weiterbildung  Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie und sind für alle Ihre Fragestellungen unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de gern für Sie da.

A) Unterstützung für die erfolgreiche Amtsarztprüfung durch Live-Online-Coachings in Kleingruppen

Hier geht es um psychiatrisches und psychotherapeutisches Prüfungswissen:


B) Hier geht es um die praktische Qualifikation zur psychotherapeutischen Tätigkeit

Diese Weiterbildung umfasst in der Praxis einsetzbare  Interventionstechniken – speziell für die Kurzzeit-Psychotherapie:

Die  Aus-und Weiterbildungsangebote wird in Modulform in Kleingruppen  durchgeführt – als Liveübertragung in der Online-Kursform über Zoom (Module 1,2,3) sowie als Präsenzkurse (Module 4,5,6,7) in Frankfurt Main, Hügelstr. 67 im Rudolf-Steiner Haus.

Die einzelnen Module beinhalten Interventionstechniken aus:

  1. Gesprächstherapie
  2. Hypnosetherapie
  3. Verhaltenstherapie
  4. NLP-Therapie
  5. Biografischer Therapie
  6. systemischer Therapie
  7. EMDR 


Unser Angebot:
 Weiterbildung in Kurzzeitpsychotherapie  = Basiskurs / Grundkurs / Praxiskurs zur Psychotherapie – Kursleitung Bernhard Tille

Bei Interesse an weiteren Informationen zum Thema Aus- und Weiterbildung HP-Psych. melden Sie sich bitte unter:
Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de.


Was ist wichtig für die Prüfung?

Der Amtsarzt des Wohnsitz-Gesundheitsamtes (1. Wohnsitz) überprüft in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, dass die Anwärterin /der Anwärter auf die Therapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:

  • über ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie und der klinischen Psychologie verfügt
  • ausreichende diagnostische Fähigkeiten besitzt, das einschlägige Krankheitsbild zu erkennen und die Befähigung hat, die
    Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.


Gesetzlich zwingende Vorgaben speziell für den Umfang der Ausbildung / Weiterbildung zur Heilpraktikerin/Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Der Original-Gesetzestext ist unter Durchführungsverordnung HP-Psych. § 8.2 zu finden. 

Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehens-Chance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle.

Weitere Informationen zum Thema HP-Psych.-Prüfung unter:  was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .

Die inhaltliche Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, diese finden Sie unter Prüfungsvoraussetzungen HP-Psych.